Vermietung von Wohn- & Gewerberäumen

Mieterservice

Rund um das Thema Mieten

Unser Mieterservice bietet Ihnen umfassende Unterstützung und Informationen rund um Ihre Mietangelegenheiten. Hier finden Sie wichtige Details zu allen Themen, die für Sie wichtig sein könnten.

Unsere Mission ist es, Ihnen einen exzellenten Service zu bieten. Sie haben Fragen oder Anliegen die wir hier nicht beantworten konnten? Dann stehen wir Ihnen gerne innerhalb unserer Öffnungszeiten zur Verfügung.

Sie haben Fragen zum Thema Notdienst & Hauswarte, Reparaturen, Energiesparen oder Umzug? Dann gehen Sie auf unsere Unterseiten.

Unsere Öffnungszeiten

Mo. - Do. 09:00 - 12.30 Uhr
Mo. - Do. 14:00 - 15.45 Uhr
Fr. 09:00 - 12.30 Uhr
Hausordnung

Das Zusammenleben in einer Hausgemeinschaft erfordert die gegenseitige Rücksichtnahme aller Hausbewohner-/innen. Die Hausordnung ist daher fester Bestandteil Ihres Mietvertrages.

Für einige Liegenschaften haben die Eigentümer/-innen besondere Hausordnungen in Ihrer Teilungserklärung oder einer Eigentümerversammlung beschlossen. Diese Hausordnung steht dann über der allgemeinen Hausordnung in unseren Mietverträgen.

Hier eine kurze Erklärung zu dem Wort Teilungserklärung: Die Teilungserklärung ist eine Urkunde und ein Rechtsbegriff des deutschen Wohnungseigentumsrechts. Sie enthält unter anderem die Bestimmungen der Gemeinschaftsordnung.

Für folgende Liegenschaften haben die Eigentümer/-innen abweichende Hausordnungen oder zusätzliche Regelungen beschlossen: (Die Sortierung der Hausanschriften erfolgt nach dem ABC. Zum Lesen der Hausordnung klicken Sie bitte den Straßennamen an):

 

Mietzahlung

Die Miete ist jeweils monatlich zum 3. Werktag eines Monats zur Zahlung fällig. Sollten Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden wir die Miete von Ihrem Konto abbuchen und Sie müssen nichts weiter veranlassen. Sollten Sie einen Dauerauftrag eingerichtet haben, ist es wichtig, dass Sie die jeweilige WE-Nr. im Verwendungszweck angeben, damit die Zahlung richtig zugeordnet werden kann (vierstellige Objektnummer + dreistellige Nummer der Mieteinheit, z.B. 1230+123). Diese finden Sie in Ihrem Mietvertrag oder im Betreff unserer Schreiben.

Sollte es einmal zu kurzfristigen Zahlungsschwierigkeiten kommen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt zu uns auf unter Telefon 0451/47001-918 oder E-Mail: .
Wir werden sicherlich gemeinsam eine gute Lösung für beide Seiten finden.

Nebenkostenabrechnungen

Ihre Betriebskostenabrechnungen bzw. Ihre Betriebs- und Heizkostenabrechnungen werden immer im 12-Monatsrhythmus abgerechnet. Bei uns ist der Abrechnungszeitraum für alle Liegenschaften mit dem jeweiligen Kalenderjahr identisch, also immer vom 01.01. bis zum 31.12. Für die Abrechnung der Nebenkostenvorauszahlungen hat jeder Vermieter laut Gesetzgebung ein Jahr lang Zeit.

Beispiele:
Für die Abrechnung der Nebenkosten des Kalenderjahres 2013 muss Ihnen die Abrechnung bis spätestens 31.12.2014 zugestellt werden. Für die Abrechnung der Nebenkosten des Kalenderjahres 2014 muss Ihnen die Abrechnung bis spätestens 31.12.2015 zugestellt werden, u.s.w.

Im Falle, dass Sie nicht das ganze Abrechnungsjahr bei uns gewohnt haben, weil Sie zum Beispiel erst am 1. März bei uns eingezogen oder schon am 30. September ausgezogen sind, würde dies nichts an Ihrem Abrechnungsrythmus ändern. Die Abrechnungen erfolgen immer vom 01.01. bis zum 31.12. für die komplette Liegenschaft. Ihr Nebenkostenanteil würde dann auf den entsprechenden Mietzeitraum runtergerechnet werden: Bei dem Beispiel mit dem Einzug zum 1. März wären es 306 Tagesanteile des Jahres, also 306/365stel der angefallenen Betriebskosten. Bei dem Auszug am 30. September. wären es 273 Tagesanteile des Jahres, also 273/365stel der angefallenen Betriebskosten.

Eine Ausnahme bilden selbstverständlich verbrauchsabhängige Kosten, die durch Messgeräte erfasst werden können. Die Strom- und Heizkostenstände werden bei Ein- bzw. Auszug mit Ihnen zusammen abgelesen. In Wohnungen mit Wasseruhren werden natürlich auch die Stände erfasst.

Sollten Sie Fragen zu Ihrer Nebenkostenabrechnung haben, dann sind Sie bei Frau Tewes unter der Telefonnummer 0451 47001913 genau richtig.

Müllentsorgung / Mülltrennung

Sollten Sie Fragen oder Anregungen zur Müllentsorgung Ihrer Liegenschaft haben, dann sind Sie unter der Telefonnummer 0451-47001913 genau richtig.

Wertstoffsammlung „Gelber Sack“.
Nicht jeder Müllstandort hat Platz für einen „Wertstoffsammelcontainer“. Dann können Sie auf den „Gelben Sack“ zurückgreifen und so Ihre Müllkosten minimieren. Die Säcke müssen sich die Lübecker Bürger jedoch immer von den Recyclinghöfen oder der Deponie Niemark abholen. In Lübeck werden die gelben Säcke von der Firma Veolia eingesammelt. Zum Öffnen des dazugehörigen Terminkalenders klicken Sie bitte auf folgenden Link: https://www.veolia.de/leistungen/entsorgung/regional-bundesweit/abfuhrkalender

Nun ist Mülltrennung schon eine Wissenschaft für sich geworden.
Was gehört in welche Tonne?
Die Entsorgungsbetriebe haben hierzu eine mehrsprachige Broschüre herausgegeben.
Klicken Sie zum Weiterlesen einfach die Sprache an, die Sie verstehen:

Richtig heizen und lüften

Nasse Zimmerdecken, Schimmelbildungen im Fensterbereich, an Zimmerecken und hinter Schlafzimmermöbeln sowie Schimmelbildung auf dem Fußboden stellen insbesondere in der kalten Jahreszeit die häufigsten von Mietern genannten Mängel einer Mietwohnung dar. Vielfach wird der Grund dieses Übels im baulichen Zustand des Hauses gesucht. Die Erklärungsversuche reichen von undichten Außenwänden bis hin zu Wasserrohrbrüchen.

Der optische Eindruck der Wohnung sowie die Tatsache, dass es als medizinisch erwiesen anzusehen ist, dass Schimmelpilze Allergien und Erkrankungen der Atemwege verursachen können, führen immer wieder zu Anrufen erboster Mieter bei der Hausverwaltung mit der Aufforderung, die unverzügliche Entfernung des Übels vorzunehmen. Der vermeintliche Mangel wird sodann durch einen Fachmann unseres Hauses in Augenschein genommen. In der Vergangenheit haben wir jedoch festgestellt, dass die Beschaffenheit der Wände und Decken nur in den seltensten Fällen ursächlich für einen Schimmelpilzbefall ist.

Die Erklärung, wie Feuchtigkeit in die Wand kommt, ist im Grunde genommen recht einfach. Der gestiegene Lebensstandard sowie das Bestreben, Energie zu sparen, hat in den letzten Jahrzehnten zu einer erheblich verbesserten Wärmedämmung sowie zum Einsatz moderner Heizungssysteme geführt. Allerdings können diese Annehmlichkeiten bei Nichtbeachtung anderer Faktoren höchst unerwünschte Probleme mit sich bringen. Starke Wärmedämmung kann in Gebäuden zu schädlicher Feuchtigkeitsbildung führen. Die Folge dieser Feuchtigkeitsbildung stellt Schimmelpilzbefall dar.

Abhilfe kann hier nur durch richtiges Lüften und Heizen geschaffen werden.

Die Lüftung soll möglichst einen Austausch der feuchtigkeitsbeladenen Luftmenge bewirken. Deshalb muss die Lüftung besonders wirkungsvoll sein. Ein kurzer Durchzug bei weit geöffneten Fenstern (mehrmals am Tag etwa 5-10 Minuten), lässt die Feuchtigkeit schnell aus der Wohnung entweichen. Die Lüftung mit gekipptem Fenster (Dauerlüftung) ist dagegen nicht ratsam. Hierdurch kommt es zu einer unverhältnismäßig großen Verschwendung von Energie.

Neben dem richtigen Lüften ist richtiges Heizen von großer Wichtigkeit. Unwirtschaftlich und schädlich ist es, nur den Raum stark zu beheizen, in dem man sich hauptsächlich aufhält. Ständiges Beheizen aller Räume auf eine Temperatur von 20 Grad ist wirtschaftlicher und zweckmäßiger und reduziert die Gesamtheizkosten. Nur so sind die Wände der Räume in der Lage Wärme zu speichern. Feuchtigkeit hat keine Möglichkeit, sich an der Wand niederzuschlagen. Der Schimmelpilz findet keinen Nährboden.

Bei Beachtung dieser Regeln haben Sie selbst einen wesentlichen Anteil zu Verhütung der Entstehung von Schimmelpilzbefall in Ihrer Wohnung geleistet. Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen gern mit unserem Rat zur Verfügung.

Wir wollen Ihre allgemeinen Kenntnisse durch einige bauphysische Sachverhalte ergänzen.

Die Luft ist ein Gasgemisch aus Sauerstoff, Stickstoff und Wasserdampf.

Je wärmer die Luft – desto mehr, je kälter - desto weniger kann die Luft Wasserdampf aufnehmen. In einem Raum von 20 m² und 23° C und 100 % Luftfeucht (normal: 65 %) ergäbe die Wasserdampfmenge etwa einen Liter Wasser.

Wasserdampfmenge: Ein Vier-Personen-Haushalt erzeugt pro Tag eine Wasserdampfmenge, die verflüssigt etwa 15 Liter Wasser abgibt.

Kondenswasser (Tauwasser, Schwitzwasser) ist Feuchtigkeit auf Wand und Fensterflächen mit einer Oberflächentemperatur, die niedriger ist als die Wasserdampf-Sättigungstemperatur. Bei einfach verglasten Fenstern ist das Kondenswasser sichtbar, an Wänden ist es unsichtbar weil es kapillar aufgesaugt wird. So zeigt es sich erst durch dunkle Flecken oder Schimmel.

Vermeidung mieterseits:

Die relative Raumluftfeucht durch 2 x täglichen Luftaustausch vermindern; Fenster etwa 5-10 Minuten weit öffnen. Es ist falsch, die Fenster zu kippen oder gekippt zu lassen: Der Raum wird kälter, die relative Luftfeuchte erhöht sich und die Fensterlaibungen kühlen aus.

Schränke, Betten oder ähnliche Möbel nicht an die Außenwand stellen, zumindest so weit einen Abstand halten, wie das Mauerwerk dick ist. Keine Bilder oder Kalender an die Außenwände hängen.

Sperrmüllabfuhr

Sperrmüllabfuhr / Sondermüllabfuhr / Baum- und Strauchschnittabfuhr

14 Tage vor dem gewünschten Abholzeitraum beantragen:
Sperrmüllkarten gibt es in jedem Stadtteilbüro. Sie können aber auch folgenden Link benutzen:
http://entsorgung.luebeck.de/dialog/sperrmuellkarte oder melden Ihren Bedarf telefonisch an unter 0451/707600.

Sie haben den Keller voller alter Möbel, die Sie loswerden wollen? Und wer kümmert sich um die Dosen mit den Farbresten? Außerdem haben Sie im Frühjahr und Herbst Baum- und Strauchschnitt zu entsorgen?

  • Sperrmüll, Sonderabfälle und Baum- und Strauchschnitt werden in der Hansestadt Lübeck nicht regelmäßig abgeholt.
  • Dafür haben Sie die Möglichkeit, Ihren Sperrmüll (Straßensammlung - bis max. 3 m³ je Haushalt), Ihren Sondermüll (max. 10 Liter) und Ihren Baum- und Strauchschnitt (Straßensammlung - bis max. 2 m³ für jedes angeschlossene Grundstück innerhalb festgelegter Zeiträume im Frühjahr und Herbst) kostenlos 2 x jährlich von den Entsorgungsbetrieben bei Ihnen zu Hause abholen zu lassen.
  • Dazu müssen Sie nur das folgende Formular ausfüllen und absenden. Sie können sich das Formular am Seitenende auch ausdrucken, um es als Fax oder Brief an die Entsorgungsbetriebe zu versenden.

Recyclinghöfe