Interessentenbogen

Kontakt

Sie suchen eine Wohnung?

Wohnungsbaugesellschaft Schütt mbH & Co. KG

Wisbystraße 2 - 23558 Lübeck

E-Mail: info@schuett-bau.de

UNSERE ÖFFNUNGSZEITEN

Mo. - Do. 09:00 - 12.30 Uhr
Mo. - Do. 14:30 - 15.45 Uhr
Fr. 09:00 - 12.30 Uhr

WE-Nr./Wohnung

1. Allgemeines Interesse

Suchkriterien

2. Bei konkretem Interesse:

Zu 1: ungekündigtes Anstellungsverhältnis:

Zu 2 ungekündigtes Anstellungsverhältnis:

Höhe monatliches Einkommen netto in € zu 1:

Höhe monatliches Einkommen netto in € zu 2:

3. Notwendige Unterlagen zum Abschluss eines Mietvertrages:

Nachfolgende Unterlagen werden von uns nach einem Besichtigungstermin und vor Abschluss eines Mietvertrages nur zur Einsichtnahme im Original von Ihnen abgefragt.

  • Ausweisunterlagen
  • Berufsbezeichnung
  • Bankverbindung
  • IBAN

Gehalts-/Lohnabrechnungen

  • Angestellte: die letzten drei Verdienstabrechnungen (ca. 3-fache der Miete an Einkommen, wenn nicht: Bürgschaft notwendig*)
  • Rentner: aktueller Rentenbescheid (ca. 3-fache der Miete an Einkommen, wenn nicht: Bürgschaft notwendig*)
  • Selbstständige/Freiberufliche: betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) der Steuerberatung (ca. 3-fache der Miete an Einkommen, wenn nicht: Bürgschaft notwendig*)
  • Auszubildende: die letzten drei Gehaltsabrechnungen, den Ausbildungsvertrag, den Kindergeldnachweis (Bürgschaft notwendig*)
  • Studierende: Immatrikulationsbescheinigung, ggf. Gehaltsabrechnungen, BaföG-Bescheinigung (Bürgschaft notwendig*)
  • Empfänger von Leistungen des JobCenters/Grundsicherungsamt/Sozialamt: Nachweis einer auf die Wohnung bezogene Kostenübernahme vom entsprechenden Amt, aktuellen Leistungsbescheid und ggf. Nachweise über Zuverdienste, Bestätigung des aktuellen Vermieters über Mietzahlungsnachweis

*Bei Bürgschaft: die letzten drei Einkommensnachweise sowie Kopie Personalausweis des Bürgen, aktuelle Schufa-Auskunft sowie Mietschuldenfreiheitsbescheinigung

  • Erklärung des derzeitigen Vermieters bezüglich Mietschuldenfreiheit
  • Bürgel-Auskunft (erst wenn Vertragsabschluss unmittelbar bevorsteht)
  • Wohnberechtigungsschein
    Bei belegungsgebundenen Wohnungen ist dringend ein Wohnberechtigungsschein (WBS) erforderlich. Diesen erhalten Sie bei dem zuständigen Wohnungsamt des ansässigen Bezirkes.

Ein Rechtsanspruch auf Abschluss eines Mietvertrages ist mit diesem Antrag verbunden.

Wir weisen darauf hin, dass die mit diesem Fragebogen personenbezogenen Daten zum Zwecke der Stellung und Unterbreitung geeigneter, Ihren und unseren Vorstellungen / Bedürfnissen entsprechender Angebote unter Einsatz von EDV verarbeitet und genutzt werden.

Ihre Angaben zur Bewerbung einer Wohnung werden nach 12 Monaten gelöscht, wenn ein Mietvertragsabschluss nicht zustande gekommen ist. Sofern Sie nach Ablauf von 12 Monaten Ihren Interessentenstatus aufrechterhalten wollen, müssen Sie Ihr Wohnungsgesuch aktiv erneuern.

*Pflichtfelder

Bitte addieren Sie 5 und 5.