Nebenkostenabrechnungen

Ihre Betriebskostenabrechnungen bzw. Ihre Betriebs- und Heizkostenabrechnungen werden immer im 12-Monatsrhytmus abgerechnet. Bei uns ist der Abrechnungszeitraum für alle Liegenschaften mit dem jeweiligen Kalenderjahr identisch, also immer vom 01.01. bis zum 31.12. Für die Abrechnung der Nebenksotenvorauszahlungen hat jeder Vermieter laut Gesetzgebung ein Jahr lang Zeit.

Beispiele:
Für die Abrechnung der Nebenkosten des Kalenderjahres 2013 muss Ihnen die Abrechnung bis spätestens 31.12.2014 zugestellt werden. Für die Abrechnung der Nebenkosten des Kalenderjahres 2014 muss Ihnen die Abrechnung bis spätestens 31.12.2015 zugestellt werden, u.s.w.

Im Falle, dass Sie nicht das ganze Abrechnungsjahr bei uns gewohnt haben, weil Sie z. Bsp.  erst am 1. März bei uns eingezogen oder schon am 30.09. ausgezogen sind, würde dies nichts an Ihrem Abrechnungsrythmus ändern. Die Abrechnungen erfolgen immer vom 01.01. bis zum 31.12. für die komplette Liegenschaft. Ihr Nebenkostenanteil würde dann auf den entsprechenden Mietzeitraum runtergerechnet werden: Bei dem Beispiel mit dem Einzug zum 1.03. wären es 306 Tagesanteile des Jahres, also 306/365stel der angefallenen Betriebskosten. Bei dem Auszug am 30.09. wären es 273 Tagesanteile des Jahres, also 273/365stel der angefallenen Betriebskosten.
Eine Ausnahme bilden selbstverständlich verbrauchsabhängige Kosten, die durch Messgeräte erfasst werden können. Die Strom- und Heizkostenstände  werden bei Ein- bzw. Auszug mit Ihnen zusammen abgelesen. In Wohnungen mit Wasseruhren werden natürlich auch die Stände erfasst.

Sollten Sie Fragen zu Ihrer Nebenkostenabrechnung haben, dann sind Sie bei Frau Tewes unter der Telefonnummer 0451 47001913 genau richtig.